Antikonzeption („Pille“)

  • Östrogensubstitutionstherapie in der Menopause
  • Schwangerschaft
  • Rauchen
  • Immobilisation (z.B. lange andauerndes Sitzen bei Fernreisen oder bei der Arbeit)
  • Operationen
  • und fortgeschrittenes Lebensalter …

… sind erworbene Risikofaktoren, die die Gerinnungsneigung des Blutes erhöhen und zu Verschlüssen des Blutgefäßsystems, den sog. Thrombosen, führen können. Die venöse Thrombose ist nach Herzinfarkt und Schlaganfall die dritthäufigste lebensbedrohende kardiovaskuläre Erkrankung. Offene Beine und Embolien sind häufige Folgeerkrankungen.

In jüngster Zeit werden immer mehr Ursachen für Krankheiten auf veränderte Erbanlagen zurückgeführt.
Dies gilt insbesondere für die Thrombophilie, denn bisher war wenig beachtet, dass für das Entstehen einer Thrombose sehr häufig erbliche Faktoren ein grundlegendes individuelles Risiko darstellen.
Veränderte Gene unseres Blutgerinnungssystems bewirken dabei die gesteigerte Bereitschaft unseres Blutes zur Verklumpung. Diese Defekte können von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Mindestens jede zwanzigste Person in der Normalbevölkerung trägt ein lebenslang erhöhtes Thromboserisiko durch Gendefekte.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Kombination mit den oben aufgezählten erworbenen Risikofaktoren und/oder weiteren Defekten des Blutgerinnungssystems das Risiko für das Auftreten von Thrombosen und den damit verbundenen Erkrankungen erheblich steigert (über 100fach).

Früherkennung ist der beste Schutz

Die frühzeitige Erkennung einer Veranlagung kann eine schwerwiegendere Erkrankung verhindern helfen. Wirksame Therapiekonzepte und eine entsprechende Lebensführung verringern das Risiko für das Auftreten einer Thrombose. Darüberhinaus können unter besonderen Umständen (z.B. Operationen, Schwangerschaft) rechtzeitig vorbeugende Maßnahmen eingeleitet werden.

Der Test

Eine molekulargenetische Untersuchung gibt Aufschluß über Veränderungen der drei häufigsten angeborenen Risikofaktoren:
Faktor V, Prothrombin, Methylentetrahydrofolatreduktase.

Dazu ist eine einfache Blutentnahme erforderlich. Das Ergebnis liegt innerhalb einer Woche vor.

Die medizinische Indikation

Eine medizinische Indikation für diesen Test besteht unter folgenden Umständen:

  • wenn bei Ihnen schon eine oder mehrere Thrombosen festgestellt wurden.
  • wenn eine Häufung von thromboembolischen Ereignissen in Ihrer Familie vorliegt.
  • wenn während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Thrombosen aufgetreten sind.
  • wenn Defektzustände des Gerinnungssystems bei Ihnen bereits nachgewiesen wurden
  • (z.B. APC-Resistenz, erhöhter Prothrombinspiegel)
  • wenn eine erhöhte Abortneigung bei Ihnen besteht.


Die Kosten für eine solche Untersuchung werden dann von den Krankenkassen übernommen.

Ihre Entscheidung

Besteht keine medizinische Indikation für diese Untersuchung und Sie möchten trotzdem, z.B. aufgrund bei Ihnen bestehender erworbener Risikofaktoren (ein besonderes Thromboserisiko tragen z.B. Personen mit einer Kombination aus Rauchen und der Einnahme der Pille) einen solchen Test durchführen lassen, so ist dies mit einem privaten Untersuchungsauftrag (IGEL-Leistung) ebenfalls möglich. Es erfolgt dann eine Privatliquidation (sog. iGeL).