3D / 4D-Sonografie

Neue Ultraschall-Technologie macht es möglich, Babys als dreidimensionale Bilder darzustellen bzw. dreidimensionale Bewegungen in Echtzeit zu betrachten.

Für einige medizinischen Fragestellungen ist diese Technik äußerst hilfreich, z.B. bei der genauen Abschätzung von offenen Rücken und der Darstellung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Auch bei komplexen Herzfehlern kann eine besondere 4D- Technik (STIC) hilfreich bei der Abschätzung des Schweregrades und der Prognose sein.

Zum 01.01.2021 ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“ in Kraft getreten.

In der Praxis bedeutet das, es ist nicht mehr erlaubt Ultraschalluntersuchungen mit dem alleinigen Zweck der Erstellung von Ultraschall-Fotos oder Filmen (3D/4D-Baby Fernsehen) ohne medizinische Indikation durchzuführen.

Im Sinne einer verantwortungsvollen Betreuung Ihrer Schwangerschaft werden aber weiterhin durchgeführt:

  1. alle Ultraschalluntersuchungen des Fetus im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sowie alle feindiagnostischen Ultraschalluntersuchungen (die natürlich durch Bild und Film dokumentiert werden)
  2. medizinisch begründete, aber nicht zu den GKV-Leistungen gehörende Ultraschalluntersuchungen wie z.B. Früher Fehlbildungsultraschall inkl. Ersttrimester-Screening

Selbstverständlich dürfen im Rahmen dieser Untersuchungen weiterhin 3D-/4D Bilder erstellt werden.

Zu Einschränkungen, die sich für die Durchführung von 3D/4D Sonografie aus der neuen Strahlenschutzverordnung zum 01.01.2021 ergeben, verweisen wir auf die Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG).