Durch den Fortschritt der Medizintechnik besonders der deutlichen Verbesserung der Ultraschallgeräte, sind in den letzten Jahren eine Vielzahl neuer Untersuchungstechniken entwickelt worden, die zu einer Verbesserung der Früherkennung von Erkrankungen geführt haben.
Die Kosten sämtlicher medizinisch notwendiger Untersuchungen im Krankheitsfalle sowie festgelegte Leistungen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen (Krebsvorsorge- sowie Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen) werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Neuere Untersuchungen, welche in Bezug auf eine Früherkennung zwar medizinisch sinnvoll aber nicht Inhalt o.g. Vorsorge-Untersuchungen sind oder für die keine medizinische Indikation vorliegt, werden als Individuelle Gesundheitleistungen (IgeL) definiert und werden von den Krankenkassen nicht honoriert. Sie können nur mit Ihnen direkt, gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), liquidiert werden. Sie haben für diese Untersuchungen keinen Erstattungsanspruch durch Ihre Krankenkasse.
Folgende in unserer Praxis angebotenen Untersuchungen sind IgeL-Leistungen:
Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge
- Toxoplasmose-Screening
- Ersttrimester-Screening (ETS)
- 3D- / 4D- Bilder
- Abstrich auf ß-Streptokokken
- Ultraschalluntersuchungen außerhalb der Mutterschaftsvorsorge
im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung
- Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
- Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse
- Ultraschall zur Lagekontrolle eines IUP
- HPV-Test (Gebärmutterhalskrebs-Viren)
- Stuhltest bei Frauen unter 50 Jahren
- Hormonanalyse bei Befindlichkeitsstörungen
- genetische Untersuchung auf Thrombosedisposition
- genetische Untersuchung auf Osteoporose-Disposition