Pertussis-Impfung

Die Impfung gegen Pertussis in der Schwangerschaft wird Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Sitzung Ende Mai beschlossen. Damit hat er eine Empfehlung der beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt. Ziel ist es, durch die Impfung der Schwangeren – möglichst zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels – eine Erkrankung des neugeborenen zu verhindern. Dieser kann selbst in den ersten Lebenswochen noch nicht geimpft werden. Die bisherige Empfehlung zur Pertussis-Impfung richtete sich laut G-BA an Frauen in gebärfähigem Alter.

Der G-BA hat in einer Ergänzung zur Schutzimpfungsrichtlinie zusätzlich klargestellt, dass Personen, die zum engen Freundeskreis gehören und somit Kontakte zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen, ebenfalls einen Leistungsanspruch auf die Pertussis-Impfung haben.

Neue Studien zur Pertussis-spezifischen Antikörperkonzentration hätten die STIKO dazu bewogen, den Zeitpunkt für die Impfempfehlung zu ändern, so der G-BA. So sei festgestellt worden, dass bei der Mehrzahl der Frauen die Antikörperkonzentrationen sehr niedrig waren, auch wenn sie ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft geimpft worden seien. Der Nestschutz für den Säugling in den ersten Lebensmonaten sei durch eine Übertragung von mütterlichen Pertussis-Antikörpern vor der Geburt daher sehr unwahrscheinlich. Eine Impfung während der Schwangerschaft führe dagegen zu hohen Antikörperkonzentrationen bei werdenden Müttern und den Neugeborenen.